100 % NEUTRAL

Ich schenke Ihnen reinen Wein ein.

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Versicherungsberatung

ist neutral, da keinerlei finanzielles Interesse besteht Ihnen eine Versicherung zu verkaufen.

Wir dürfen keine vertragliche Bindung mit einem Versicherungsunternehmen eingehen.

Provisionen werden 1:1 an Sie weitergegeben.

Die Beratung wird mit einem Honorar analog Rechtsanwalt oder Steuerberater vergütet –

unabhängig davon, ob Sie sich für einen Vertragsabschluss entscheiden.

Versicherungsberater ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Nur mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung  darf diese Bezeichnung geführt werden.

 

Hintergrundartikel über den Bezug von doppelten Krankenkassenbeiträgen

Im nachfolgend verlinkten Artikel von stuttgarter-nachrichten.de zeigt, dass oft der doppelte Krankenkassenbeitrag abgezogen wird.

Artikel: Hoffnung für Millionen Betriebsrentner