
Ich schenke Ihnen reinen Wein ein
Versicherungsberatung
ist neutral, da keinerlei finanzielles Interesse besteht Ihnen eine Versicherung zu verkaufen.
Wir dürfen keine vertragliche Bindung mit einem Versicherungsunternehmen eingehen.
Provisionen werden 1:1 an Sie weitergegeben.
Die Beratung wird mit einem Honorar analog Rechtsanwalt oder Steuerberater vergütet –
unabhängig davon, ob Sie sich für einen Vertragsabschluss entscheiden.
Versicherungsberater ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Nur mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung darf diese Bezeichnung geführt werden.
Hintergrundartikel über den Bezug von doppelten Krankenkassenbeiträgen
Im nachfolgend verlinkten Artikel von stuttgarter-nachrichten.de zeigt, dass oft der doppelte Krankenkassenbeitrag abgezogen wird.